Gesetzlich Krankenversicherte müssen für Zahnersatz seit Jahresbeginn deutlich mehr zahlen. Stiftung Warentest hat 147 Zusatzversicherungen verglichen – die Unterschiede sind enorm.
Seit Jahresbeginn ist die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Kraft. Besonders hochwertiger Zahnersatz wird dadurch deutlich teurer. Die Bundesregierung schätzt, dass Zahnärzte 345 Millionen Euro mehr an Honorar im Jahr erhalten werden.
Ein Beispiel: Lässt sich ein Patient ein Inlay anstelle einer Amalgamfüllung einsetzen, berechnet der Zahnarzt sein Honorar vollständig nach der GOZ. Zusammen mit den Laborkosten kann die Rechnung für den Patienten dann leicht 600 Euro betragen. Die Krankenkasse beteiligt sich daran nur mit 30 bis 45 Euro
Eine Zusatzversicherung lohnt sich vor allem für Menschen, die sich beim Zahnersatz nicht auf die günstigste Lösung beschränken wollen. Das Angebot ist größer denn je: Die Zeitschrift “Finanztest” der Stiftung Warentest hat 147 Tarife untersucht und dabei große Unterschiede festgestellt. 33 Tarife bieten dem Versicherten demnach “sehr gute” Leistungen”, 23 Policen aber auch nur “ausreichende”.
Bei den besten Tarifen werden beispielsweise für einen aufwendigen Zahnersatz mit Kosten von 3000 Euro mehr als 2300 Euro von der Versicherung übernommen. Ohne Zusatzpolice übernimmt die gesetzliche Krankenkasse lediglich 387 Euro.
Teuer ist nicht automatisch gut
Die Leistung hat aber ihren Preis: Die Tarife kosten für 43-Jährige bis zu 33 Euro im Monat. Mit zunehmendem Alter steigen die Kosten auf rund 40 Euro für 73-Jährige.
Ein hoher Beitrag bedeutet nicht immer gute Leistungen, wie der Test zeigt. Für den Tarif ZEG+MediProphy der Gothaer werden 17 Euro im Monat fällig. Den Zahnersatzleistungen bewertete “Finanztest” aber nur mit “ausreichend”. So werden für Inlays und Implantate keine Kosten übernommen.
Erst versichern, dann zum Zahnarzt
Beim Abschluss der Versicherung ist Vorsicht geboten. Wenn der Zahnarzt bereits ein Zahnproblem diagnostiziert hat, ist die Behandlung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zudem gilt nach Abschluss des Vertrags in der Regel eine Wartezeit von acht Monaten. Darüber hinaus sind die Leistungen in den ersten Vertragsjahren von den Versicherern begrenzt.
Auch wer bereits eine Zahnzusatzversicherung besitzt, sollte prüfen, ob die Leistungen noch passen. “Eventuell lohnt sich ein Wechsel, denn ältere Tarife leisten manchmal deutlich weniger als die neuen Angebote der Versicherer”, sagt Holger Rohde von “Finanztest”.
Die alte Police kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit von zumeist zwei Jahren mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Aber Vorsicht: Wenn aktuell Behandlungen anstehen, ist ein Wechsel nicht sinnvoll. Denn aus dem neuen Vertrag erhält man dafür keine Leistungen. Bevor man kündigt, sollte man zudem sicherstellen, dass der neue Versicherer einen auch annimmt.
Nicht von hohen Erstattungen blenden lassen
Die Anbieter werben mit hohen Erstattungsquoten. “Davon sollten sich Verbaucher nicht blenden lassen”, sagt Versicherungsexperte Rohde. Der Versicherer Axa beispielsweise verspreche im Tarif Dent eine Erstattung von 100 Prozent. Doch bei genauer Betrachtung sind es 100 Prozent vom Kassenzuschuss zur Regelversorgung. Das heißt: Für eine 3000 Euro teure Implantatversorgung gibt es deshalb nur 387 Euro – genauso viel wie von der gesetzlichen Kasse.