Grundbesitzerhaftpflicht

Da Schäden aus vermietetem Grundbesitz nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzversicherung. Sie deckt Schäden ab, die Benutzern der Immobilie (z.B. Mietern) oder Passanten entstehen - z.B. durch Ausrutschen oder herunterfallende Gegenstände.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Wozu brauche ich eine Haus- und Grundbesitzer- haftpflichtversicherung?
Als Eigentümer eines Gebäudes oder Grundstückes können Sie in verschiedenen Situationen haftbar gemacht werden.Beispiele:

– in einem schlecht beleuchteten Hauseingang kommt jemand zu Fall
– durch einen Windstoß fällt ein Dachziegel herab und beschädigt ein Auto
– Sie räumen den Schnee vor Ihrem Haus nicht; jemand rutscht aus und verletzt sich.

Sollten Sie Ihr Gebäude vermietet haben, sind Sie von der Räum- und Streupflicht übrigens nicht befreit. Selbst wenn Sie diese Pflicht vertraglich an Ihre Mieter weitergeben kann sich der Geschädigte immer an Sie als Eigentümer halten. Auf interne Regelungen zwischen Ihnen und Ihren Mietern muss er keine Rücksicht nehmen.

Zwar können Sie die Leistungen an den Geschädigten von Ihrem Mieter anschließend zurückverlangen. Ob der Mieter diese zurückzahlen kann, ist jedoch fraglich, besonders dann, wenn er keine eigene Haftpflichtversicherung hat. Bedenken Sie, dass in diesen Fällen fast immer Personen zu Schaden kommen. Der zu leistende Schadenersatz ist also meist entsprechend hoch.

Wann brauche ich eine Haus- und Grundbesitzer- haftpflichtversicherung?
Sofern Sie ein Einfamilienhaus besitzen und vollständig selbst nutzen, genügt Ihnen eine Privat-Haftpflichtversicherung. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für Ihr Haus ist damit abgedeckt.Vermieten Sie jedoch Wohneinheiten, ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung notwendig, damit entsprechende Schäden abgedeckt sind.

Das gleiche gilt, wenn Sie ein unbebautes Grundstück besitzen. Auch für dieses trifft Sie z.B. die Räum- und Streupflicht.

Besondere Situationen
Wie soll ich mich versichern, wenn ich in meinem eigenen Zwei- oder Mehrfamilienhaus eine der Wohnungen selbst bewohne?Wenn Sie eine Privathaftpflicht-Versicherung bei GVV-Privat abgeschlossen haben, benötigen Sie für Ihre eigene Wohnung keinen zusätzlichen Schutz. Geben Sie dann im Antrag für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung nur die Anzahl der Wohnungen an, die sie vermietet haben.

Meine Eltern/Schwiegereltern haben mir das Haus gegen lebenslanges Wohnrecht überschrieben. Sie zahlen daher keine Miete. Gilt deren Wohnung als vermietet?

Ja. Es kommt nur darauf an, ob es sich um eine selbstständige, unabhängige Wohneinheit handelt. Die Höhe der Miete spielt keine Rolle, selbst, wenn diese praktisch 0 Euro beträgt. Die Wohnung ist im Sinne dieser Versicherung wie eine vermietete Wohnung zu behandeln.

In meinem Haus befinden sich auch Geschäfte. Wie werden diese versichert?

Jede gewerbliche Einheit ist wie eine vermietete Wohnung zu zählen. Bitte beachten Sie: Schäden, die aus dem Geschäftsbetrieb des Gewerbes entstehen, sind im Rahmen dieser Versicherung ausgeschlossen. Zur Deckung solcher Schäden ist eine Betriebshaftpflicht-Versicherung erforderlich, die wir jedoch bei GVV-Privat nicht anbieten.

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