Riesterrente
Welcher Vorsorgetyp sind Sie?
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Warum Sie eine Riester Rente brauchen
Anspruch auf die Riester Rente hat jedes Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Und auch dessen Partner, selbst wenn er nicht zum förderberechtigten Kreis gehört. Ob als Klassische oder Fondsgebundene Rentenversicherung – die Riester Rente ist äußerst lukrativ,denn jeder eingezahlte Euro wird durch staatliche Zulagen und Steuerbegünstigungen gefördert. Die Riester Rente kombiniert Sicherheit mit attraktiven Renditen und schließt die Versorgungslücke im Alter.
Vorteile auf einen Blick
- Förderquoten von mehr als 50%
- Steuervorteile und hohe Renditen
- Lebenslange garantierte Rente
- Hartz IV sicher
Wer hat Anspruch auf Altersvorsorgezulage?
Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben folgende Personen (§10a EStG), wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Aktenzeichen: C-269/07) dürfen Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik arbeiten, aber im Ausland wohnen, riestern. Riester-Sparer mussten bis zu dieser Entscheidung die Förderung zurückzahlen, wenn sie ihren Lebensabend im Ausland verbrachten. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen die Arbeitnehmer-Freizügigkeit innerhalb der EU.
Höhe der Altersvorsorgezulage
Die Förderung besteht aus Altersvorsorgezulage oder Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG. Das Finanzamt nimmt eine Günstigerprüfung vor: Der Differenzbetrag wird im Wege der Einkommensteuerrückerstattung an den Steuerzahler überwiesen. Die Zulage wird stets dem Vorsorgevertrag gutgeschrieben. Der Riester-Sparer hat selbst dafür zu sorgen, dass die Höhe seines Beitrages die ungeschmälerte Zulage auslöst. Abzüglich der Summe der Zulage(n) auf den Vertrag, bei Pflichtversicherten allerdings mindestens 60 Euro p. a., ermittelt sich der dafür aufzubringende Beitrag anhand der Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2002 zu 4 %.
Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen:
Jahr |
jährliche
Grundzulage
pro Person |
jährliche
Kinderzulage
pro Kind |
2002 / 2003 |
38 € |
46 € |
2004 / 2005 |
76 € |
92 € |
2006 / 2007 |
114 € |
138 € |
seit 2008 |
154 € |
185 € (300 € *) |
(*) für alle ab dem 1. Jan. 2008 geborenen Kinder
Anspruch auf die Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld bestand. Sie steht dem Kindergeldempfänger zu, bei verheirateten Eltern der Mutter, auf Antrag dem Vater. (§85 EStG)
Bei einem Ehepaar muss jeder Ehegatte einen eigenen Vertrag abschließen, um die Grundzulage zu erhalten (§75 EStG).
Berufseinsteiger-Bonus
Ein Riester-Sparer erhält im ersten Sparjahr eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage, wenn er am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag schließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar zulagenberechtigt ist und nach dem 31. Dezember 1982 geboren ist (§84 EStG, „Berufseinsteiger-Bonus“).
Bei Kürzungen der Grundzulage (beispielsweise weil der Mindestbeitrag unterschritten wurde) wird der Bonus in gleichem Verhältnis gekürzt.
Höhe des Sonderausgabenabzugs
Höchstmöglicher Sonderausgabenabzug |
pro Jahr |
2002 / 2003 |
525 EUR |
2004 / 2005 |
1.050 EUR |
2006 / 2007 |
1.575 EUR |
seit 2008 |
2.100 EUR |
Die geleisteten Beiträge samt Zulagen können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Ergibt sich keine Steuerersparnis, enthält der Erläuterungsteil zum Bescheid über die Einkommensteuer die Bemerkung „Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeträge (§10a EStG) in Höhe von … kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.“ Ergibt sich eine Steuerersparnis, wird die Zulage gewährt und es „erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage.“
Die Riesterrente ist in der Auszahlungsphase voll zu versteuern.