Riesterrente

Mit der Riesterrente erhalten rentenversicherungspflichtige Personen eine garantierte lebenslange Altersrente und sichern sich gleichzeitig attraktive staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge. Die Rendite der Riesterrente liegt im Vergleich zu ähnlichen Produkten deutlich höher.

Riesterrente

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Altersvorsorge

Warum Sie eine Riester Rente brauchen

Anspruch auf die Riester Rente hat jedes Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Und auch dessen Partner, selbst wenn er nicht zum förderberechtigten Kreis gehört. Ob als Klassische oder Fondsgebundene Rentenversicherung – die Riester Rente ist äußerst lukrativ,denn jeder eingezahlte Euro wird durch staatliche Zulagen und Steuerbegünstigungen gefördert. Die Riester Rente kombiniert Sicherheit mit attraktiven Renditen und schließt die Versorgungslücke im Alter.
Vorteile auf einen Blick

  • Förderquoten von mehr als 50%
  • Steuervorteile und hohe Renditen
  • Lebenslange  garantierte Rente
  • Hartz IV sicher

Wer hat Anspruch auf Altersvorsorgezulage?

Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben folgende Personen (§10a EStG), wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Aktenzeichen: C-269/07) dürfen Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik arbeiten, aber im Ausland wohnen, riestern. Riester-Sparer mussten bis zu dieser Entscheidung die Förderung zurückzahlen, wenn sie ihren Lebensabend im Ausland verbrachten. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen die Arbeitnehmer-Freizügigkeit  innerhalb der EU.

 

Höhe der Altersvorsorgezulage

Die Förderung besteht aus Altersvorsorgezulage oder Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG. Das Finanzamt nimmt eine Günstigerprüfung vor: Der Differenzbetrag wird im Wege der Einkommensteuerrückerstattung an den Steuerzahler überwiesen. Die Zulage wird stets dem Vorsorgevertrag gutgeschrieben. Der Riester-Sparer hat selbst dafür zu sorgen, dass die Höhe seines Beitrages die ungeschmälerte Zulage auslöst. Abzüglich der Summe der Zulage(n) auf den Vertrag, bei Pflichtversicherten allerdings mindestens 60 Euro p. a., ermittelt sich der dafür aufzubringende Beitrag anhand der Beitragsbemessungsgrenze des Jahres 2002 zu 4 %.

Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen:

Jahr jährliche
Grundzulage
pro Person
jährliche
Kinderzulage
pro Kind
2002 / 2003                38 €                       46 €
2004 / 2005                76 €                       92 €
2006 / 2007              114 €                     138 €
seit 2008              154 €                     185 € (300 € *)

(*) für alle ab dem 1. Jan. 2008 geborenen Kinder

Anspruch auf die Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld bestand. Sie steht dem Kindergeldempfänger zu, bei verheirateten Eltern der Mutter, auf Antrag dem Vater. (§85 EStG)

Bei einem Ehepaar muss jeder Ehegatte einen eigenen Vertrag abschließen, um die Grundzulage zu erhalten (§75 EStG).

Berufseinsteiger-Bonus

Ein Riester-Sparer erhält im ersten Sparjahr eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage, wenn er am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag schließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar zulagenberechtigt ist und nach dem 31. Dezember 1982 geboren ist (§84 EStG, „Berufseinsteiger-Bonus“).

Bei Kürzungen der Grundzulage (beispielsweise weil der Mindestbeitrag unterschritten wurde) wird der Bonus in gleichem Verhältnis gekürzt.

Höhe des Sonderausgabenabzugs

Höchstmöglicher Sonderausgabenabzug pro Jahr
2002 / 2003 525 EUR
2004 / 2005     1.050 EUR
2006 / 2007     1.575 EUR
seit 2008     2.100 EUR

Die geleisteten Beiträge samt Zulagen können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Ergibt sich keine Steuerersparnis, enthält der Erläuterungsteil zum Bescheid über die Einkommensteuer die Bemerkung „Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeträge (§10a EStG) in Höhe von … kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.“ Ergibt sich eine Steuerersparnis, wird die Zulage gewährt und es „erhöht sich die unter Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Zulage.“

Die Riesterrente ist in der Auszahlungsphase voll zu versteuern.

 

 

 

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