Wer kann sich privat versichern?
Angestellte und Arbeiter: Liegt das Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 60.750 Euro (2019), kann ein Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln.
Selbstständige und Freiberufler: Sie können ihre Krankenversicherung unabhängig von der Einkommenshöhe frei wählen.
Freiberufliche Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker oder Veterinäre: Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten für diese Berufsgruppen Spezialtarife an.
Beihilfeberechtigte: Beamte können sich ebenfalls Privat Krankenversichern. Hierbei gibt es bei fast allen privaten Krankenversicherungen gesonderte Tarife.
Studenten und Ärzte im Praktikum: Ab dem 25. Lebensjahr sind Studenten nicht mehr über ihre Eltern versichert. Für sie lohnt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung, da die Beiträge meist geringer ausfallen als in der GKV.
Gesetzliche und private Krankenversicherung im Vergleich
| Gesetzliche Krankenversicherung |
Private Krankenversicherung |
| Leistungen sinken seit mehr als 20 Jahren |
Vertraglich garantierte Leistungen |
| Je höher das Einkommen, umso höher die Beiträge |
Beiträge werden einkommensunabhängig und individuell für jeden Versicherten errechnet |
| Junge Generation finanziert die Ältere |
Jede Generation finanziert sich selbst |
| Standardleistungen |
Umfangreiche, erstklassige Leistungen |
| Freiwillig Versicherte zahlen den GKV-Höchstbeitrag |
Bedarfsgerechter Versicherungsschutz zu individuellen und fairen Prämien |
| Umlageverfahren der GKV ist nicht nachhaltig und nicht Zukunftssicher |
Solide Vorsorge für das Alter durch Bildung von Altersrückstellungen |