Die 3-Jahresregelung ist gefallen!

22.12.2013

Die 3-Jahresregelung ist gefallen!

Nach der Bundestagswahl 2009 wurde in der Koalitionsvereinbarung die Abschaffung der 3 Jahres Regelung vereinbart. Seit Anfang September 2010 gibt es einen Referentenentwurf, der die Abschaffung der 3 Jahres Regelung vorsieht.

Arbeitnehmer und Angestellte, deren Einkommen (ERSTMALIG) über der Jahresarbeitsentgelt-Grenze (für 2013 = 52.200,- Euro, für 2014 = 53.550,- Euro) liegt, können nun sofort in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln und müssen nicht erst 3 Jahre über dieser Grenze verdienen. Bei einer unterjährigen Gehaltserhöhung oder Neuaufnahme einer Beschäftigung im Laufe des Jahres wird das neue Gehalt auf ein Kalenderjahr hochgerechnet, also mit der Anzahl der Monatsgehälter (12, 13,…) multipliziert. Reichte dies um die JAE zu überschreiten, konnte sich der Arbeitnehmer oder Angestellte ebenfalls zum 01.01. des Folgejahres privat versichern.

Die bisherigen Regelungen haben folgendes vorgesehen:
Alle GKV Versicherten, die ihre Gesetzliche Krankenkasse bis zum 02.02.2007 gekündigt haben und über der Beitragsbemessungsgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen (47.700€ Jahresbrutto 2007) konnten bis zu diesem Zeitpunkt noch in die Private Krankenversicherung wechseln. Für alle, die diese Frist verpasst haben gilt ab jetzt die 3 Jahres Regelung.

Alle GKV Versicherten, die nach bisherigem Recht zum 01.01.2007 versicherungsfrei werden und bei der GKV vor dem 02.02.07 (Eingang Kündigung bei der Gesetzlichen Krankenkasse bis zum 01.02.07) kündigen, würden die Regelung erfüllen und wären dadurch nicht von der 3 Jahres Frist betroffen.

Der Versicherungsbeginn bei der Privaten Krankenversicherung könnte also auch nach dem Stichtag liegen, in Abhängigkeit zur normalen Kündigungsfrist bei der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es gilt die Bestandsschutzklausel (§ 6 SGB V, Abs. 9). Diese stellt sicher, daß Arbeitnehmer, die am Stichtag (in dem Fall der 02.02.2007) bei einer Privaten Krankenversicherung in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren oder vor diesem Stichtag ihre gesetzliche Krankenversicherung gekündigt hatten, um in ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln, versicherungsfrei bleiben.

Für alle, die ab jetzt unter die 3-Jahres-Regelung fallen bedeutet das folgendes:

Arbeitnehmer können nur dann eine PKV Wechsel vornehmen, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat. Die GKV-Pflicht endet mit Ablauf des dritten Jahres, wenn das Arbeitsentgelt auch im Folgejahr über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Dies bedeutet für alle, die nicht zum 31.12.2002 privat versichert waren, dass sie im Jahre 2004 46.350 EUR, in 2005 46.800 EUR, 2006 47.250 EUR und im Jahr 2007 47.700 EUR Brutto als Jahresarbeitsentgelt erhalten haben müssen. Wer in einem dieser Jahre nicht das erforderliche Bruttoeinkommen hatte, kann im Jahr 2007 nicht die gesetzliche Krankenversicherung kündigen und sich privat krankenversichern.

Für alle, die am 31.12.2002 bereits privat versichert waren (es ist sinnvoll, sich hierzu unbedingt alle Unterlagen aufzuheben), unterliegen nicht der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) sondern der Beitragsbemessungsgrenze (2007: 42,750 EUR), die im Jahr 2004 41.850 EUR, in 2005 42.300 EUR und im Jahr 2006 42.750 EUR betrug.

Auch hier ist darauf zu achten, dass der Arbeitgeber der Krankenkasse die Freiwilligmeldung korrekt mitgeteilt hat, da die Krankenkassen die Freiwillig-Meldungen nicht überprüfen oder auch nicht selber tätigen können. Die Freiwillig-Meldung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Falls die Freiwillig-Meldung nicht korrekt erfolgt ist, können auch Korrekturmeldungen zur Freiwillig-Meldung gemacht werden.

Wenn Sie dazu Fragen haben oder Hilfestellungen benötigen oder einen PKV Vergleich wünschen, können Sie sich gerne über das Mitteilungsformular an uns wenden.

Zur Überbrückung der 3 Jahre in der gesetzlichen Krankenkasse haben die privaten Krankenversicherungen einen Optionstarif  entwickelt.

Durch diese Veränderung soll Arbeitnehmern der Wechsel in die PKV erschwert werden. Zugunsten heutiger höherer GKV-Einnahmen, wird sich das künftige Finanzierungsproblem der umlagefinanzierten Gesetzlichen Krankenversicherung verschärfen und die zukünftigen Leistungsausgaben zusätzlich erhöhen

Die Krankenversicherung für Selbständige und Beamte sind von der Dreijahresfrist nicht betroffen.

Weitere Informationen zu den Neuerungen der Gesundheitsreform , Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung, Basistarif, Gesundheitsfonds , erweiterte Krankenversicherungspflicht , Erstattung von Arzneimitteln nach der Gesundheitsreform und Meinungen finden Sie in unserem auch hier.

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