Kategorie: Allgemein

Hausratversicherung: Geschützt gegen Einbruch

19.08.2014 | Hausratversicherung: Geschützt gegen Einbruch

Hausratversicherung: Der Einbruch in die eigenen vier Wände ist für viele Menschen unvorstellbar. Und doch passiert ein Einbruch schnell. Laut Bilanz der Hausratversicherer gab es im Jahr 2013 rund 150.000 versicherte Wohnungseinbrüche, so viele wie zuletzt 2004. Nach den vorläufigen Auswertungen leisteten die Versicherer 2013 etwa 480 Mio. Euro und damit 20 Mio. Euro mehr als noch im Jahr zuvor. Der durchschnittliche Schaden nach einem Einbruch liegt bei 3.300 Euro und damit auf dem Höchststand von 2012. Die finanziellen Folgen eines Wohnungseinbruchs trägt die Hausratversicherung. Dennoch sind nur rund drei Viertel aller Haushalte in Deutschland derzeit gegen Einbruchdiebstahl versichert. Der Anstieg der Einbrüche verwundert umso mehr, da sich das Einbruchsrisiko mit einfachen technischen Maßnahmen reduzieren lässt. Hausratversicherer empfehlen neben dem Abschließen der Haustür auch Maßnahmen wie die Beleuchtung von Außenbereichen bei Dunkelheit und die Nutzung von Sicherungstechnik. Im Fall eines Urlaubs sollten die Briefkästen regelmäßig gelehrt werden und Rollläden tagsüber hochgezogen und nachts geschlossen werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Private Vorsorge bleibt ein Muss

02.08.2014 | Private Vorsorge bleibt ein Muss

Private Vorsorge: Altersvorsorge Die jüngsten Versuche der Politik, die gesetzliche Rente auf neue Beine zu stellen, machen eine private Vorsorge weiterhin notwendig. Trotz der Rente mit 63 bleibt für viele Arbeitnehmer eine ergänzende Altersvorsorge essentiell. Je nach Beschäftigung und Alter sind dabei die staatlich geförderten Rentenprodukte Riester und Rürup unerlässlich, wenn man im Alter gut abgesichert sein möchte. Die Deutschen werden bekanntlich immer älter. Ein heute hier geborenes Mädchen wird laut Statistik im Schnitt bereits 82,7 Jahre alt. Doch selbst Menschen mittleren Alters erfreuen sich immer größerer Lebenserwartungen. Ein heute 40-jähriger Mann darf sich noch auf durchschnittlich knapp 39 weitere Lebensjahre freuen. Das hängt einerseits an der heutigen Lebensweise, andererseits aber vor allem an den Segnungen der modernen Medizin. Über viele Jahrzehnte war die Altersversorgung in Deutschland einzig und allein auf die gesetzliche Rente ausgerichtet. Erst zu Beginn des neuen Jahrtausends fanden die demografischen Fakten aus längerer Lebenserwartung und niedrigen Geburtenraten Einzug in die öffentliche Diskussion. Am Ende stand das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge. Die erste Schicht stellt dabei die Grundversorgung sicher. Für Arbeitnehmer besteht diese im Grundsatz auch weiterhin aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. für Beamte aus deren Pension. Neben den berufsständischen Versorgungswerken wurde für Selbstständige die Rürup-Rente geschaffen. Die zweite Schicht umfasst staatlich geförderte Ergänzungen. Damit ist neben den Angeboten der betrieblichen Altersversorgung auch die hinlänglich bekannte Riester-Rente in all ihren Facetten gemeint. In der dritten Schicht werden schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sonstige Kapitalanlagen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots zusammengefasst. Um seine private Rentensituation im Alter aufzubessern, muss in der zweiten und dritten Schicht gearbeitet werden. Da in der dritten Schicht dank der individuellen Möglichkeiten viel Flexibilität vorherrscht, findet dort keine staatliche Förderung statt. Vom Staat bezuschusst oder steuerlich gefördert werden nur Produkte aus der zweiten Schicht der Altersvorsorge. (Quelle CASMOS Media GmbH)  
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Hausratversicherung: Für den Fall der Fälle

02.08.2014 | Hausratversicherung: Für den Fall der Fälle

Hausratversicherung: Egal ob man zur Miete wohnt oder im Eigenheim. Sein Zuhause will jeder bewahren, erst Recht wenn man viel Zeit und Geld in die Ausstattung nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen gesteckt hat. Schäden daran sind deshalb immer ein Problem. Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr Hab und Gut in den eigenen vier Wänden ab. Je nach Vertrag kommt die Versicherung für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel auf. Hinzu kommen auch Schäden aus Einbrüchen und Vandalismus. Versichert ist dabei der komplette Hausrat. Angefangen von Möbeln, Schrankinventar über Gardinen und Wäsche bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten. Die Versicherung bezahlt im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke können mit einem Anteil der Versicherungssumme (zum Beispiel 20 Prozent) abgesichert werden. Wer Kostbarkeiten wie Antiquitäten oder Gemälde besitzt, sollte je nach Bedarf eine Spezialversicherung abschließen. Moderne Häuser haben häufig viele Glasflächen verbaut. Egal ob Glastüren, großflächige Fenster, Glaswände oder Cerankochfelder, hier kann schnell etwas zerbrechen. Daher lässt sich eine Hausratversicherung auch um eine Glasversicherung ergänzen. Mit weiteren Beitragszuschlägen lassen sich wiederum auch Überspannungsschäden durch Blitzeinschläge oder andere Elementarschäden versichern. Für Fahrräder gelten in der Regel besondere Bedingungen. Sie sind nicht automatisch in der Hausratversicherung abgesichert. Generell müssen Räder unterwegs mit einem wirksamen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert werden. Nach der Rückkehr muss das Fahrrad zudem im Fahrradkeller untergestellt werden, sofern ein solcher Raum vorhanden ist. Für die Gefahr eines Fahrraddiebstahls muss stets eine spezielle Fahrradversicherung als Zusatzbaustein zur normalen Hausratversicherung abgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: Bei Vertragsabschluss müssen der Wert des Hausrats und die Versicherungssumme übereinstimmen, sonst kann es im Schadensfall zu bösen Überraschungen kommen. Eine solche Unterversicherung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn jeder Quadratmeter der Wohnung mit 650 Euro versichert wird. Darüber hinaus ist auch stets der jeweilige Wohnort für die Beitragshöhe der Hausratversicherung ausschlaggebend. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Krankenversicherung : Besser privat krankenversichert

02.08.2014 | Krankenversicherung : Besser privat krankenversichert

Das Thema Gesundheit ist ein medialer Dauerbrenner, ebenso die Frage nach der Krankenversicherung. Für rund 9 Millionen Deutsche ist dabei eine Private Krankenversicherung (PKV) erste Wahl. Neben der Leistungsstärke ist vor allem die große Vielfalt an Wahlmöglichkeiten ein wichtiger Grund in die PKV zu wechseln. Doch längst nicht jeder kann sich überhaupt privat krankenversichern. Generell können sich nicht nur Selbständige, Freiberufler und Beamte für eine PKV entscheiden. Auch Angestellte haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit sich privat zu krankenversichern. Wechselmöglichkeiten Selbst wenn in den letzten Jahren die Zugangsvoraussetzungen zur PKV immer wieder verschärft wurden, haben auch heute noch Angestellte die Chance zu wechseln. Entscheidend, ob ein Angestellter sich überhaupt privat versichern kann, sind sein Jahresverdienst und ob dieser über der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahreseinkommen in diesem Jahr erstmalig die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2014 in Höhe von 53.550 Euro im Jahr bzw. 4.462,50 Euro im Monat übersteigt, scheiden zum 31.12.2014 aus der gesetzlichen Versicherungspflicht aus. Zum 1.1.2015 werden diese automatisch versicherungsfrei (und haben die Möglichkeit in die PKV zu wechseln), sofern sie auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2015 überschreiten. Deren Höhe ist derzeit noch nicht gesetzlich festgelegt. Erfahrungsgemäß liegt diese jedoch über den Werten des Vorjahres. Für Berufsanfänger, Personen, die bislang in Deutschland nicht beschäftigt waren, oder Selbständige, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln, gelten diese Grenzen ebenfalls. Sie sind aber sofort versicherungsfrei, sofern der Jahresverdienst voraussichtlich oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Günstig und gut Wer in eine der rund 42 privaten Krankenversicherungen wechseln möchte, verspricht sich davon meist günstigere Beiträge und eine bessere medizinische Versorgung. Da sich der Beitrag nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen bemisst, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und Umfang der Leistungen, sollte man sich frühzeitig Gedanken machen und ausführlich beraten lassen. Denn mit der richtigen privaten Krankenversicherung kommt man gut durchs Leben. Was die Qualität einer medizinischen Behandlung angeht, hat man als privat Versicherter in der Regel freie Wahl. Je nach Tarif lässt sich aber auch mit dem so genannten Primärarzt-Prinzip Geld sparen. Dabei überweist der Hausarzt den Versicherten zu einem Facharzt. So wird verhindert, dass durch falsche Arztbesuche unnötig Kosten produziert werden. Vorteile beim Arzt Die Vorteile der PKV sollen sich eigentlich nicht in der Versorgung zeigen, dennoch ergeben immer wieder Stichprobentests, dass ein privat Versicherter Vorzüge genießt. Im letzten Jahr ergab beispielsweise eine Telefonumfrage bei 470 Praxen in Hessen: Im Schnitt warten Patienten aus der gesetzlichen Krankenversicherung 20 Tage länger als PKV-Versicherte auf einen Facharzttermin. Besonders lange warten der Studie zufolge gesetzlich Versicherte bei Augenärzten, Neurologen und Dermatologen. In den gleichen Fachgebieten warten PKV-Versicherte nur halb so lange auf einen Termin. Doch die Wartezeit auf Arzttermine ist nur ein Vorteil von vielen. Viele PKV-Tarife bieten für den Krankenhausaufenthalt Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Auch beim Thema Zahnarzt können sich Versicherte den Wunschversicherungsschutz aussuchen – gerade bei Zahnersatz eine finanziell lohnende Entscheidung. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Berufsunfähigkeit - Junge Menschen sind oft zu sorglos - BU

17.04.2014 | Berufsunfähigkeit - Junge Menschen sind oft zu sorglos - BU

Mit dem Thema Berufsunfähigkeit gehen die meisten jungen Menschen oft zu sorglos um....obwohl Ihre Arbeitskraft das wertvollste ist was Sie haben ! Psychische Erkrankungen sind mit 31 Prozent die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeitsversicherung - Nur rund ein Viertel aller Berufstätigen in Deutschland hat eine BU-Versicherung abgeschlossen. Vor allem junge Menschen beschäftigen sich zunehmend mit dem Thema Berufsunfähigkeit. Doch zu oft wählt diese Bevölkerungsgruppe keine oder die falsche Form der Absicherung der Arbeitskraft. „Das Interesse junger Menschen an einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist hoch“, sagt Thomas A. Fornol, der als Geschäftsleitungsmitglied von Swiss Life Deutschland den Vertrieb der Versicherungssparte verantwortet. So haben sich 54 Prozent der Bundesbürger unter 30 Jahren schon mit der Frage nach einer entsprechenden Absicherung auseinandergesetzt, selbst wenn sie keine solche Police abgeschlossen haben. „Allerdings hat nur jeder Dritte eine solche Versicherung abgeschlossen. Viele wissen gar nicht, dass man sich als Schüler, Auszubildender oder Student in der Regel für wenig Geld gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern kann.“. Falsche Absicherung: Unfallversicherung Häufig wird auch die falsche Versicherung gewählt, wenn es darum geht, den Verlust der eigenen Arbeitskraft finanziell abzusichern. So wollen sich 57 Prozent der Befragten mit einer Unfallversicherung schützen, die jedoch die Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit nicht abdeckt. Viele der jungen Deutschen haben sich noch gar nicht mit dem Thema Berufsunfähigkeit beschäftigt. Für 33 Prozent ist mangelndes Geld der Grund für die fehlende Absicherung. 16 Prozent der Befragten schätzten das Risiko nicht so groß ein. Doch oft kommt eine Berufsunfähigkeit erst im höheren Alter. Die meisten BU-Fälle ab 50 Jahren Knapp 52 Prozent der Leistungsfälle im Bestand der Versicherer entfällt auf die Altersgruppe der Versicherungsnehmer von über 50 Jahren. Dies überrascht zunächst nicht, da bestimmte Krankheiten mit zunehmendem Alter wahrscheinlicher werden, so beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Sie machen bei den über 50-Jährigen rund 12 Prozent der BU-Ursachen aus, bei den unter 40-Jährigen hingegen nur 4,5 Prozent. Anders verhält es sich bei psychischen Erkrankungen und Nervenkrankheiten. Sie sind bei den unter 40-Jährigen in 35 Prozent der Fälle Ursache für die Berufsunfähigkeit, bei den über 50-Jährigen sind es hingegen nur 25 Prozent. Über alle Altersgruppen hinweg sind diese Erkrankungen mit 31 Prozent die häufigste Ursache – Tendenz steigend: Im Zeitraum 2005 bis 2012 hat sich dieser Anteil beinahe verdoppelt. BU-Versicherung: Mangelndes Vertrauen vs. 1,7 Milliarden Euro Auszahlungen in 2012 Diese liegen in psychischen Belastungen (31 Prozent), gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparats (21 Prozent). Unfälle sind lediglich in 9 Prozent aller Fälle der Grund, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.9 Prozent der Befragten hatten fehlendes Vertrauen in die Versicherung und gingen davon aus, dass der Versicherer im Leistungsfall nicht zahlen würde. Während ein Teil der Verbraucher zweifelt, stellen BU-Versicherer ihren Kunden jährlich Leistungen in Milliardenhöhe zur Verfügung. Allein 2012 zahlten Versicherer mehr als 250.000 BU-Renten mit einem Volumen von 1,7 Milliarden Euro aus. Rund 16 Millionen BU-Verträge liegen aktuell in den Beständen der Versicherungsunternehmen.
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Berufsunfähigkeitsversicherung

19.02.2014 | Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann zusammen mit einer Lebensversicherung als Zusatzversicherung oder auch als eine alleinstehende Versicherung abgeschlossen werden. Sie bewahrt Menschen bei Berufsunfähigkeit vor dem finanziellen Absturz. Wer sich fragt was Bedeutet Berufsunfähigkeit, muss zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit unterscheiden. http://www.bu-versichern.com/thema/berufsunfaehigkeit-definition Personen, die in anderen aber gerade in ihrem Berufsfeld nicht mehr arbeiten können, bezeichnet man als berufsunfähig. Erwerbslos sind Personen, die überhaupt nicht mehr im Stande sind, einen Beruf richtig auszuüben. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit sollte für die Absicherung der Familie oder für sich selbst nicht außer Acht gelassen werden. Viele Menschen können durch Unfälle oder Krankheiten nicht mehr am Berufsleben teilnehmen. Folglich fehlen die Einnahmen von Lohn und Gehalt. Hiervon sind besonders junge Menschen stark betroffen. Als Grundlage zahlt die gesetzliche Rentenversicherung zwar je nach Art des Falles eine Erwerbsminderungsrente, die aber in den meisten Fällen um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten nicht ausreicht. Ein finanzieller Zusammenbruch kann die Folge sein. Hinzu kommt, dass die Berechnung und Prüfung des Rententrägers sehr kompliziert ist, sodass es sehr lange dauern kann bis Gelder fließen. Der Versicherungsnehmer erhält bei einer vollständigen oder teilweisen Berufsunfähigkeit regelmäßige Zahlungen oder eine Einmalzahlung, um den geringen Lebensstandard trotz Berufsunfähigkeit zu überwinden. Um im Notfall die Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch zu nehmen, gilt sich frühestmöglich abzusichern. Weitere Infos zu diesem Thema im kostenlosen E-Book BU-Versicherung bei http://www.bu-versichern.com Die Versicherungsbedingungen, die häufig nicht richtig wahrgenommen werden sind von enormer Bedeutung. Jede Versicherungsgruppe legt unterschiedliche Bedingungen und Vorschriften zu Grunde und legt den Begriff der Berufsunfähigkeit unterschiedlich aus. Daher sollten die Versicherungsbedingungen genau studiert werden, da diese letztendlich entscheiden, zu welchem Zeitpunkt und was von der Versicherung geleistet wird.
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PKV Vergleich - Was Sie über die PKV und GKV wissen sollten

14.01.2014 | PKV Vergleich - Was Sie über die PKV und GKV wissen sollten

Fünf Systemunterschiede zwischen Privater Krankenversicherung (PKV) und Gesetzlichen Krankenkassen (GKV): PKV: -  Gewinnbeteiligungen                                                           GKV: - Steigende Beiträge                           - Beitragsrückerstattungen                                                             - höhere Zuzahlungen   PKV: - Baukastenprinzip,                                                  GKV: - hohe Beiträge             bessere Leistungen,                                                          keine Wahlmöglichkeit             Selbstbehalte frei wählbar     PKV: - Leistungen auf hohen Niveau                                     GKV: - Gesetzliche geregelte                                                                                                                Basisversorgung              PKV: - vertraglich garantierte                                               GKV: - Zukünftiger Leistungs-             Leistung                                                                                  umfang ist fraglich
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Die 3-Jahresregelung ist gefallen!

22.12.2013 | Die 3-Jahresregelung ist gefallen!

Die 3-Jahresregelung ist gefallen! Nach der Bundestagswahl 2009 wurde in der Koalitionsvereinbarung die Abschaffung der 3 Jahres Regelung vereinbart. Seit Anfang September 2010 gibt es einen Referentenentwurf, der die Abschaffung der 3 Jahres Regelung vorsieht. Arbeitnehmer und Angestellte, deren Einkommen (ERSTMALIG) über der Jahresarbeitsentgelt-Grenze (für 2013 = 52.200,- Euro, für 2014 = 53.550,- Euro) liegt, können nun sofort in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln und müssen nicht erst 3 Jahre über dieser Grenze verdienen. Bei einer unterjährigen Gehaltserhöhung oder Neuaufnahme einer Beschäftigung im Laufe des Jahres wird das neue Gehalt auf ein Kalenderjahr hochgerechnet, also mit der Anzahl der Monatsgehälter (12, 13,…) multipliziert. Reichte dies um die JAE zu überschreiten, konnte sich der Arbeitnehmer oder Angestellte ebenfalls zum 01.01. des Folgejahres privat versichern. Die bisherigen Regelungen haben folgendes vorgesehen: Alle GKV Versicherten, die ihre Gesetzliche Krankenkasse bis zum 02.02.2007 gekündigt haben und über der Beitragsbemessungsgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen (47.700€ Jahresbrutto 2007) konnten bis zu diesem Zeitpunkt noch in die Private Krankenversicherung wechseln. Für alle, die diese Frist verpasst haben gilt ab jetzt die 3 Jahres Regelung. Alle GKV Versicherten, die nach bisherigem Recht zum 01.01.2007 versicherungsfrei werden und bei der GKV vor dem 02.02.07 (Eingang Kündigung bei der Gesetzlichen Krankenkasse bis zum 01.02.07) kündigen, würden die Regelung erfüllen und wären dadurch nicht von der 3 Jahres Frist betroffen. Der Versicherungsbeginn bei der Privaten Krankenversicherung könnte also auch nach dem Stichtag liegen, in Abhängigkeit zur normalen Kündigungsfrist bei der Gesetzlichen Krankenversicherung. Es gilt die Bestandsschutzklausel (§ 6 SGB V, Abs. 9). Diese stellt sicher, daß Arbeitnehmer, die am Stichtag (in dem Fall der 02.02.2007) bei einer Privaten Krankenversicherung in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren oder vor diesem Stichtag ihre gesetzliche Krankenversicherung gekündigt hatten, um in ein privates Krankenversicherungsunternehmen zu wechseln, versicherungsfrei bleiben. Für alle, die ab jetzt unter die 3-Jahres-Regelung fallen bedeutet das folgendes: Arbeitnehmer können nur dann eine PKV Wechsel vornehmen, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat. Die GKV-Pflicht endet mit Ablauf des dritten Jahres, wenn das Arbeitsentgelt auch im Folgejahr über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dies bedeutet für alle, die nicht zum 31.12.2002 privat versichert waren, dass sie im Jahre 2004 46.350 EUR, in 2005 46.800 EUR, 2006 47.250 EUR und im Jahr 2007 47.700 EUR Brutto als Jahresarbeitsentgelt erhalten haben müssen. Wer in einem dieser Jahre nicht das erforderliche Bruttoeinkommen hatte, kann im Jahr 2007 nicht die gesetzliche Krankenversicherung kündigen und sich privat krankenversichern. Für alle, die am 31.12.2002 bereits privat versichert waren (es ist sinnvoll, sich hierzu unbedingt alle Unterlagen aufzuheben), unterliegen nicht der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) sondern der Beitragsbemessungsgrenze (2007: 42,750 EUR), die im Jahr 2004 41.850 EUR, in 2005 42.300 EUR und im Jahr 2006 42.750 EUR betrug. Auch hier ist darauf zu achten, dass der Arbeitgeber der Krankenkasse die Freiwilligmeldung korrekt mitgeteilt hat, da die Krankenkassen die Freiwillig-Meldungen nicht überprüfen oder auch nicht selber tätigen können. Die Freiwillig-Meldung ist Aufgabe des Arbeitgebers. Falls die Freiwillig-Meldung nicht korrekt erfolgt ist, können auch Korrekturmeldungen zur Freiwillig-Meldung gemacht werden. Wenn Sie dazu Fragen haben oder Hilfestellungen benötigen oder einen PKV Vergleich wünschen, können Sie sich gerne über das Mitteilungsformular an uns wenden. Zur Überbrückung der 3 Jahre in der gesetzlichen Krankenkasse haben die privaten Krankenversicherungen einen Optionstarif  entwickelt. Durch diese Veränderung soll Arbeitnehmern der Wechsel in die PKV erschwert werden. Zugunsten heutiger höherer GKV-Einnahmen, wird sich das künftige Finanzierungsproblem der umlagefinanzierten Gesetzlichen Krankenversicherung verschärfen und die zukünftigen Leistungsausgaben zusätzlich erhöhen Die Krankenversicherung für Selbständige und Beamte sind von der Dreijahresfrist nicht betroffen. Weitere Informationen zu den Neuerungen der Gesundheitsreform , Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung, Basistarif, Gesundheitsfonds , erweiterte Krankenversicherungspflicht , Erstattung von Arzneimitteln nach der Gesundheitsreform und Meinungen finden Sie in unserem auch hier.
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Berufsunfähigkeitsversicherung

19.12.2013 | Berufsunfähigkeitsversicherung

  Berufsunfähigkeitsversicherung   Berufsunfähig werden, bedeutet nicht nur, einer starken Krankheit erlegen zu sein, sondern auch finanzielle und soziale Einschränkungen hinnehmen zu müssen. Oftmals geht die Berufsunfähigkeit mit einem sozialen Abstieg einher. Denn Berufstätige, die ihr Leben an ihren Gehaltscheck angepasst haben, geraten schnell in die Schuldenfalle, weil Sie sich nur unzureichend abgesichert haben und die monatlichen Fixkosten nicht mehr aufbringen können. Jeder 4. Deutsche wird früher oder später berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Die Versicherungen bieten hier Tarife für 5 € monatlich an. Doch Vorsicht: Gerade bei extrem günstigen Tarifen lassen sich Versicherung gerne ein Hintertürchen offen, um großen Entschädigungszahlungen entgehen zu können. Unser Tipp: Im Haushalt sollte zumindest der/die Bestverdienenste/r eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um im Notfall den Lebensstandard der Familie halten zu können. Hier Gilt: Achten Sie auf die Zahlungsbedingungen im Ernstfall. Diese sollten klar und großzügig formuliert sein. Investieren Sie lieber ein paar Euro mehr im Monat, damit Sie im Ernstfall entschädigt werden.
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